Italiano |Kontakt |Cookies |Feedback |Erklärung zur Barrierefreiheit |Datenschutz |Home
Sie befinden sich hier:
Home > Gemeinde > Verwaltung > Mitarbeiter > Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten
Mit dem Inkrafttreten des neuen Landesgesetzes Nr. 9/2018 "Raum und Landschaft" wurden auch die Verwaltungsverfahren zur Projektgenehmigung reformiert und sind nun durch klar definierte Verfahrensabläufe und Fristen gekennzeichnet.
Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Wirtschaftstreibenden unserer Gemeinde stets eine möglichst rasche und fachlich korrekte Projektbegutachtung zu gewährleisten, ist es unbedingt erforderlich, dass die Anträge samt Projektunterlagen inhaltlich und formell vollständig sowie termingerecht vorgelegt werden und rechtlich zulässige Vorhaben beinhalten.
Die Projektbegutachtung durch die Gemeindekommissionen laut Landesgesetz Nr. 9/2018 findet monatlich statt.
Als Abgabetermin wird der 20. eines jeden Monats festgelegt. In den Monaten Jänner und August finden keine Sitzungen statt, folglich entfällt auch der Abgabetermin dieses jeweiligen Vormonats.
Es wird daran erinnert, dass nur vollständige Projekte zur Begutachtung auf die Tagesordnung der Gemeindekommissionen gesetzt werden.
Die Anforderungen an das Bauprojekt und die notwendigen Unterlagen zum Bauprojekt sind in Anlage 1 der Bauordnung der Gemeinde aufgelistet. Die Benennung der elektronischen Dokumente muss, wie vorgeschrieben, einheitlich erfolgen. Die Techniker sind ausdrücklich dazu aufgefordert, sich an diese Vorgaben zu halten.
Nicht vollständige bzw. nicht korrekte Anträge und Projekte unterliegen im Sinne der Bestimmungen des Landesgesetzes Nr. 9/2018 vorab der Vervollständigung/Berichtigung mit entsprechender Unterbrechung der Verfahrensfristen.
Zudem ist bei der Ausarbeitung der Projekte darauf zu achten, dass diese sowohl urbanistisch als auch bau-, landschafts- und zivilrechtlich zulässige Vorhaben beinhalten, um zu vermeiden, dass Projekte bereits nach deren Einreichung als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen werden müssen.
Sofern im Sinne von Art. 14 Abs. 1 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 vorgesehen, muss für Projekte zusätzlich integrierend zum Baugenehmigungsantrag auch die landschaftsrechtliche Genehmigung beantragt werden. Dies ist bei der Antragstellung über SUE/SUAP und bereits vorab bei der Ausarbeitung der Projektunterlagen zu berücksichtigen.
Lageplan vergrößern / StreetView öffnen
BenutzernamePasswortNeuer BenutzerPasswort vergessen?
Registrierungsanleitung